Ratsbeschluss vom 11.06.2010 über die
Neufassung der Entgeltordnung der Volkshochschule Neuss
ab dem 2. Semester 2010

Die Entgeltordnung der Volkshochschule Neuss wird wie folgt neu gefasst:

1. Das Entgelt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt Euro 2,60, sofern sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

2. Von der Entgeltpflicht ausgenommen sind Lehrgänge zur schulabschlussbezogenen Bildung; hier wird ein einmaliges Serviceentgelt von 30 € je Lehrgang erhoben.

3. Für Unterrichtsstunden in den Fachgebieten

  • 3.1 Gesundheitsvorsorge und Gymnastik
  • 3.2 Entspannungstechniken
  • 3.3 Plastisches Gestalten (Keramik und Töpfern) und druck grafische Techniken
  • 3.4 Sport und Spiel
  • 3.5 Tanzen

beträgt das Entgelt Euro 2,80.

4. Für Lehrveranstaltungen im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ und zur Alphabetisierung beträgt das Entgelt Euro 2,05 je Unterrichtsstunde.

5. Für Vorträge und sonstige Einzelveranstaltungen beträgt das Entgelt Euro 2,50 je Unterrichtsstunde.

6. Für Sonderveranstaltungen werden die Entgelte im Einzelfall festgelegt.

7. Auf die Teilnahmeentgelte erhalten folgende Personengruppen gegen Vorlage entsprechender Ausweise bzw. Nachweise eine Ermäßigung von 30%:

  • 7.1 Schüler/innen, Auszubildende und Studierende bis zu 27 Jahren
  • 7.2 Wehr- oder Ersatzdienstleistende
  • 7.3 Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II
    – Grundsicherung für Arbeitssuchende -
  • 7.4 Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB III
    – Arbeitslosengeldempfänger –
  • 7.5 Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII
    - Sozialhilfeempfänger –
  • 7.6 Inhaber/innen der Ehrenamtscard, jedoch ür maximal 3 Kurse/ Veranstaltungen pro Semester

8. Die Entgelte für Tagesfahrten, Bildungsurlaube und weitere zusätzliche Angebote werden kostendeckend festgesetzt. Eine Ermäßigung ist nicht möglich.

9. Umlage von Sonderkosten
Für Lehrveranstaltungen, für die besonders kostenintensive Geräte und/oder Lehrmaterialien vorgehalten und/oder gewartet werden müssen, wird eine Umlage erhoben. Sie beträgt zwischen Euro 0,50 und Euro 1,70 je Unterrichtsstunde.

10. Anmeldeentgelt
Für Veranstaltungen, für die eine Anmeldung erforderlich ist, wird ein Anmeldeentgelt in Höhe von Euro 2,50 erhoben. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungen der Ziffer 2.

11. Teilnahmebescheinigung
Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung wird ein Entgelt von Euro 4,00 erhoben.

12. Soweit die für die Durchführung von Veranstaltungen festgesetzte Mindestteilnehmerzahl bis zum ersten Unterrichtstag nicht erreicht ist, kann die Verwaltung die Veranstaltung trotzdem durchführen, wenn die angemeldeten Teilnehmer das Entgelt der fehlenden Teilnehmer anteilig übernehmen oder mit einer entsprechenden Verkürzung der Unterrichtsdauer einverstanden sind.
Auf den festgestellten Differenzbetrag hat es keinen Einfluss, wenn sich nach dem ersten Unterrichtstag weitere Teilnehmer anmelden.

In begründeten Fällen kann die Verwaltung von dieser Entgeltordnung abweichen.