Hinweise zur Anmeldung 2 / 2010
Überblick
a) Schriftliche Anmeldung
Die Anmeldung ist ab Montag, 23. August 2010, für Kurse und Seminare
aller Fachbereiche schriftlich an die
VHS-Verwaltung,
Hafenstr. 29, 41460 Neuss, per Fax 02131/90-2387 oder aus
dem Internetauftritt der VHS (Freischaltung ab 23.08.2010 um 8.00 Uhr) möglich.
Für Tagesfahrten lautet die Fax-Nr. 02131/90-2467.
b) Persönliche Sprachenberatung und persönliche Anmeldung
Für Deutsch als Fremdsprache und Englisch:
Samstag, 4. September 2010, 14.30 – 16.00 Uhr und
Montag, 6. September 2010, 18.00 – 19.30 Uhr
und zusätzlich für Deutsch als Fremdsprache:
Samstag, 11. September, 14.30 – 16.00 Uhr und
Samstag, 27. November 2010, 14.30 – 16.00 Uhr und
Montag, 29. November 2010, 18.00 – 19.30 Uhr und
Samstag, 4. Dezember 2010, 14.30 – 16.00 Uhr
Ort:
VHS-Bildungsforum, Krefelder Str. 15/ Eingang Kapitelstr.
Für alle anderen Sprachen gilt:
Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, rufen Sie bitte den zuständigen Fachbereichsleiter Harald Goldkamp, Telefon 02131-904147, an.
Wenn Sie Anspruch auf eine Ermäßigung haben, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit.
Wichtige Termine
Mittwoch, 25. August 2010, 16.00 – 18.30 Uhr,
Weiterbildungszentrum, Hafenstr. 29.
Informationsveranstaltung zu Hauptschulabschlüssen und Mittlerem Schulabschluss
Donnerstag, 2. September 2010, 19.30 -21.00 Uhr,
Weiterbildungszentrum, Hafenstr. 29
Informationsveranstaltung zur Datenverarbeitung mit der VHS Neuss
Montag, 13. September 2010
Semesterbeginn
Achtung: Einige Kurse beginnen schon vor dem
offiziellen Semesterbeginn. Es gelten die bei der jeweiligen Veranstaltung
genannten Termine!
Neuanmeldung
a) Kurse und Seminare
Beginn der Anmeldung: Montag, 23. August 2010
Die Anmeldung per Internet erfolgt direkt aus der gewählten Veranstaltung heraus.
Die Anmeldekarten ( aus den Programmheften) können Sie
• in einem frankierten Umschlag an die VHS-Verwaltung,
Hafenstr. 29,
41460 Neuss, einsenden
• bei der VHS-Verwaltung abgeben
• in einem mit der Adresse der VHS-Verwaltung versehenen Umschlag in den
Briefkasten
des Rathauses, Markt, des Weiterbildungszentrums,
Hafenstr. 29 oder des VHS-Bildungsforums, Krefelder Str. 15/
Eingang
Kapitelstr. portofrei einwerfen
• per Fax an die VHS-Verwaltung unter 02131/90-2387
senden
• im Bürgeramt, Rathaus, abgeben.
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
b) Einzelveranstaltungen
Für Einzelveranstaltungen ist keine vorherige Anmeldung erforderlich; Abweichungen sind im Programm vermerkt.
c) Tagesfahrten / Exkursionen
Die Anmeldung ist ebenfalls ab dem 23. August 2010 schriftlich oder im Sekretariat der VHS,
Hafenstr. 29, 2. Etage, Zimmer 27,
möglich.
Für die Anmeldung gibt es eine besondere Anmeldekarte, die Sie im
Umschlag des Programmheftes finden. Bitte benutzen Sie nur diese Karte.
Eine Anmeldung mittels der im Programmheft enthaltenen Faxvorlage oder
per Internet ist ebenfalls möglich. Fax-Nr. 02131/90-2467.
d) Studienreisen
Die VHS Neuss bietet alle Studienreisen ausschließlich als Vermittlerin an. Organisation und Durchführung liegen in den Händen des Reiseveranstalters, der bei der jeweiligen Studienreise angegeben ist. Auch bei Studienreisen in Kooperation mit anderen Volkshochschulen tritt die VHS Neuss nur als Vermittlerin auf.
e) Neuanmeldung für den Fachbereich Sprachen
Die Termine für die persönliche Sprachenberatung und die persönliche Anmeldung ersehen Sie bitte vorstehend bei „Überblick“.
Wenn Sie Anspruch auf eine Ermäßigung haben, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit.
Teilnahmeausweis / Wartelistenbestätigung
Sie erhalten in der Regel für jede Lehrveranstaltung einen Teilnahmeausweis, der nur gültig ist, wenn die Lehrveranstaltung stattfindet.
Sollte kein Platz in der gewünschten Veranstaltung bzw. in der angegebenen Alternativveranstaltung frei sein, erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung, dass Sie auf der Warteliste stehen.
Falls Sie bis zum Beginn der Veranstaltung weder Teilnahmeausweis noch Wartelistenbestätigung erhalten haben, bitten wir Sie, sich bei der VHS zu melden.
Zahlung des Teilnahmeentgeltes
Die Entgelte für alle Veranstaltungen werden durch das Lastschriftverfahren abgebucht; aus diesem Grund muss bei der Anmeldung die Abbuchungsermächtigung erteilt werden.
Die Abbuchung erfolgt erst nach Beginn der Veranstaltung, so dass zusätzliche Buchungen entfallen, z.B. zeitaufwändige Rücküberweisungen, sollte einmal eine Veranstaltung ausfallen. Auch Nachforderungen werden nicht erforderlich, wenn eine Veranstaltung mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt wird und sich damit das Entgelt verändert. Überweisungsgebühren müssen Sie nicht tragen. Mahnkosten werden vermieden, da keine Zahlungsfristen versäumt werden. Übrigens gilt die Einzugsermächtigung nur für das Entgelt der auf dem Anmeldeformular aufgeführten Veranstaltung.
Das Teilnahmeentgelt für anmeldefreie Einzelveranstaltungen ist an der Abendkasse des Veranstaltungsortes bar zu bezahlen.
Entgeltermäßigung
Auf die Teilnahmeentgelte erhalten folgende Personengruppen gegen Vorlage entsprechender Ausweise bzw. Nachweise (Kopie genügt) eine Ermäßigung von 30%:
- Schüler/innen, Auszubildende, Studierende bis zu 27 Jahren
- Wehr- und Ersatzdienstleistende
- Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II – Grundsicherung
für
Arbeitssuchende
- Empfänger/innen von Leistungen nach dem
SGB III –
Arbeitslosengeldempfänger
- Empfänger/ innen von Leistungen nach
dem SGB XII – Sozialhilfeempfänger
-
Inhaber/innen der Ehrenamtscard, jedoch für maximal 3 Kurse/ Veranstaltungen
pro Semester
Für Tagesfahrten, Bildungsurlaube, Reisen und mit "K" gekennzeichnete
Veranstaltungen können keine Ermäßigungen eingeräumt
werden.
Wenn Sie einen Anspruch auf Ermäßigung haben, fügen Sie
bitte den Nachweis als Kopie, nicht das Original, Ihrer Anmeldung bei.
Teilnahmebescheinigung
Für das Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung wird ein Entgelt von 4,- € erhoben.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen, die Entgeltordnung und die "Reise- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Tagesfahrten der Volkshochschule Neuss" liegen in der Volkshochschule aus. Sie können während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule
ist grundsätzlich
ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Abweichungen sind ausdrücklich bei der entsprechenden Veranstaltung genannt.
Ihre Anmeldung ist verbindlich.
Die Volkshochschule wird in der Regel den Teilnahmeausweis übersenden. Sollten Sie ausnahmsweise diesen nicht erhalten (z. B. weil er auf dem Postweg verloren gegangen ist), melden Sie sich bitte bei der VHS, denn Sie sind gleichwohl an Ihre Anmeldung gebunden und zur Zahlung des Teilnahmeentgelts verpflichtet.
Der Vertrag steht von Seiten der Volkshochschule ferner unter einem Widerrufsvorbehalt, der es dem Veranstalter ermöglicht, aus wichtigen Gründen (z. B. dauerhafte Erkrankung der Dozenten, zu geringe Teilnahmezahl etc.) den Vertrag rückwirkend aufzuheben. In diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte zurückerstattet.
Soweit die für die Durchführung von Veranstaltungen erforderliche Mindestteilnahmezahl bis zum ersten Unterrichtstag nicht erreicht ist, kann die Veranstaltung trotzdem stattfinden, wenn die angemeldeten Teilnehmer/innen bereit sind, das Entgelt der fehlenden Teilnehmer/innen anteilig zu übernehmen oder sie mit einer entsprechenden Verkürzung der Unterrichtsdauer einverstanden sind. Stichtag für die neue Entgeltberechnung ist der erste Unterrichtstag.
Beispiel für einen Standard-Kurs mit 30 Unterrichtsstunden:
Entgelt bei
10 TN: 80,50 €
9 TN: 89,40 €
8 TN: 100,60 €
7 TN: 115,00 €
6 TN: 134,20 €
Stornierung/ Rücktritt
Generell gilt:
Bei einem Rücktritt von der Veranstaltung später als zehn Werktage vor dem ersten Unterrichtstag besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes.
Besondere Rücktrittsfristen:
Bei den nachstehend aufgeführten Veranstaltungen ist ein Rücktritt unter Befreiung von der Entgeltpflicht oder Erstattung des Teilnahmeentgeltes bis zu dem genannten Termin möglich, danach wird das Teilnahmeentgelt entsprechend den Teilnahmebedingungen erhoben.
a) Exkursion/ Tagesfahrt - bis vier Wochen vor Reisebeginn.
b) Prüfungen - bis acht Wochen vor dem Prüfungstermin.
Der Rücktritt hat gegenüber der VHS schriftlich zu erfolgen. Eine Abmeldung bei den Dozenten ist nicht möglich und unwirksam. Kosten, die von der VHS an Dritte trotz fristgerechtem Rücktritt zu zahlen sind, z.B. für bestellte Tickets, Prüfungsgebühren etc., werden nicht erstattet.
Materialkosten, auch für Fotokopien, sind durch Umlage zu erstatten.
Teilnahme von behinderten Menschen
Körperlich behinderte Teilnehmer/innen werden gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltung mit der VHS-Verwaltung, Hafenstr. 29, Tel. 90-4103 bis 90-4105 und 90-4152 und 90-4158, in Verbindung zu setzen, damit der Besuch der Veranstaltung nach Möglichkeit durch entsprechende Hilfestellung unterstützt werden kann.
Im Weiterbildungszentrum, Hafenstr. 29, befindet sich auf der Gebäuderückseite
(Hof) ein behindertengerechter Eingang. Das Gebäude verfügt über
Aufzug und behindertengerechte Ausstattung. Bei benötigter Hilfestellung
oder zur Aufzugsbenutzung bitte über die Sprechanlage an der Zugangstreppe
den Hausmeister informieren.
Im VHS-Bildungsforum, Krefelder Str. 15/ Eingang Kapitelstr. können
die Räume ebenfalls per Aufzug erreicht werden.
Haftung
Für Unfälle und das Abhandekommen oder die Beschädigung von Sachen haftet die Stadt Neuss nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


