Hinweise zur Anmeldung 2 / 2010

Überblick

a) Schriftliche Anmeldung
Die Anmeldung ist ab Montag, 23. August 2010, für Kurse und Seminare aller Fachbereiche schriftlich an die VHS-Verwaltung, Hafenstr. 29, 41460 Neuss, per Fax 02131/90-2387 oder aus dem Internetauftritt der VHS (Freischaltung ab 23.08.2010 um 8.00 Uhr) möglich.
Für Tagesfahrten lautet die Fax-Nr. 02131/90-2467.

b) Persönliche Sprachenberatung und persönliche Anmeldung

Für Deutsch als Fremdsprache und Englisch:
Samstag, 4. September 2010, 14.30 – 16.00 Uhr und
Montag, 6. September 2010, 18.00 – 19.30 Uhr

und zusätzlich für Deutsch als Fremdsprache:
Samstag, 11. September, 14.30 – 16.00 Uhr und
Samstag, 27. November 2010, 14.30 – 16.00 Uhr und
Montag, 29. November 2010, 18.00 – 19.30 Uhr und
Samstag, 4. Dezember 2010, 14.30 – 16.00 Uhr

Ort:
VHS-Bildungsforum, Krefelder Str. 15/ Eingang Kapitelstr.

Für alle anderen Sprachen gilt:
Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, rufen Sie bitte den zuständigen Fachbereichsleiter Harald Goldkamp, Telefon 02131-904147, an.

Wenn Sie Anspruch auf eine Ermäßigung haben, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit.

Wichtige Termine

Mittwoch, 25. August 2010, 16.00 – 18.30 Uhr,
Weiterbildungszentrum, Hafenstr. 29.
Informationsveranstaltung zu Hauptschulabschlüssen und Mittlerem Schulabschluss

Donnerstag, 2. September 2010, 19.30 -21.00 Uhr,
Weiterbildungszentrum, Hafenstr. 29
Informationsveranstaltung zur Datenverarbeitung mit der VHS Neuss

Montag, 13. September 2010
Semesterbeginn
Achtung: Einige Kurse beginnen schon vor dem offiziellen Semesterbeginn. Es gelten die bei der jeweiligen Veranstaltung genannten Termine!

Neuanmeldung

a) Kurse und Seminare

Beginn der Anmeldung: Montag, 23. August 2010

Die Anmeldung per Internet erfolgt direkt aus der gewählten Veranstaltung heraus.

Die Anmeldekarten ( aus den Programmheften) können Sie
• in einem frankierten Umschlag an die VHS-Verwaltung, Hafenstr. 29,
  41460 Neuss, einsenden
• bei der VHS-Verwaltung abgeben
• in einem mit der Adresse der VHS-Verwaltung versehenen Umschlag in den
  Briefkasten des Rathauses, Markt, des Weiterbildungszentrums,
  Hafenstr. 29 oder des VHS-Bildungsforums, Krefelder Str. 15/ Eingang
  Kapitelstr. portofrei einwerfen
• per Fax an die VHS-Verwaltung unter 02131/90-2387 senden
• im Bürgeramt, Rathaus, abgeben.

Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

b) Einzelveranstaltungen

Für Einzelveranstaltungen ist keine vorherige Anmeldung erforderlich; Abweichungen sind im Programm vermerkt.

c) Tagesfahrten / Exkursionen

Die Anmeldung ist ebenfalls ab dem 23. August 2010 schriftlich oder im Sekretariat der VHS, Hafenstr. 29, 2. Etage, Zimmer 27, möglich.
Für die Anmeldung gibt es eine besondere Anmeldekarte, die Sie im Umschlag des Programmheftes finden. Bitte benutzen Sie nur diese Karte. Eine Anmeldung mittels der im Programmheft enthaltenen Faxvorlage oder per Internet ist ebenfalls möglich. Fax-Nr. 02131/90-2467.

d) Studienreisen

Die VHS Neuss bietet alle Studienreisen ausschließlich als Vermittlerin an. Organisation und Durchführung liegen in den Händen des Reiseveranstalters, der bei der jeweiligen Studienreise angegeben ist. Auch bei Studienreisen in Kooperation mit anderen Volkshochschulen tritt die VHS Neuss nur als Vermittlerin auf.

e) Neuanmeldung für den Fachbereich Sprachen

Die Termine für die persönliche Sprachenberatung und die persönliche Anmeldung ersehen Sie bitte vorstehend bei „Überblick“.

Wenn Sie Anspruch auf eine Ermäßigung haben, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit.

Teilnahmeausweis / Wartelistenbestätigung

Sie erhalten in der Regel für jede Lehrveranstaltung einen Teilnahmeausweis, der nur gültig ist, wenn die Lehrveranstaltung stattfindet.

Sollte kein Platz in der gewünschten Veranstaltung bzw. in der angegebenen Alternativveranstaltung frei sein, erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung, dass Sie auf der Warteliste stehen.

Falls Sie bis zum Beginn der Veranstaltung weder Teilnahmeausweis noch Wartelistenbestätigung erhalten haben, bitten wir Sie, sich bei der VHS zu melden.

Zahlung des Teilnahmeentgeltes

Die Entgelte für alle Veranstaltungen werden durch das Lastschriftverfahren abgebucht; aus diesem Grund muss bei der Anmeldung die Abbuchungsermächtigung erteilt werden.

Die Abbuchung erfolgt erst nach Beginn der Veranstaltung, so dass zusätzliche Buchungen entfallen, z.B. zeitaufwändige Rücküberweisungen, sollte einmal eine Veranstaltung ausfallen. Auch Nachforderungen werden nicht erforderlich, wenn eine Veranstaltung mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt wird und sich damit das Entgelt verändert. Überweisungsgebühren müssen Sie nicht tragen. Mahnkosten werden vermieden, da keine Zahlungsfristen versäumt werden. Übrigens gilt die Einzugsermächtigung nur für das Entgelt der auf dem Anmeldeformular aufgeführten Veranstaltung.

Das Teilnahmeentgelt für anmeldefreie Einzelveranstaltungen ist an der Abendkasse des Veranstaltungsortes bar zu bezahlen.

Entgeltermäßigung

Auf die Teilnahmeentgelte erhalten folgende Personengruppen gegen Vorlage entsprechender Ausweise bzw. Nachweise (Kopie genügt) eine Ermäßigung von 30%:

- Schüler/innen, Auszubildende, Studierende bis zu 27 Jahren
- Wehr- und Ersatzdienstleistende
- Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II – Grundsicherung für
   Arbeitssuchende
- Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB III –
  Arbeitslosengeldempfänger
- Empfänger/ innen von Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfeempfänger
- Inhaber/innen der Ehrenamtscard, jedoch für maximal 3 Kurse/ Veranstaltungen pro    Semester

Für Tagesfahrten, Bildungsurlaube, Reisen und mit "K" gekennzeichnete Veranstaltungen können keine Ermäßigungen eingeräumt werden.
Wenn Sie einen Anspruch auf Ermäßigung haben, fügen Sie bitte den Nachweis als Kopie, nicht das Original, Ihrer Anmeldung bei.

Teilnahmebescheinigung

Für das Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung wird ein Entgelt von 4,- € erhoben.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen, die Entgeltordnung und die "Reise- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Tagesfahrten der Volkshochschule Neuss" liegen in der Volkshochschule aus. Sie können während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule ist grundsätzlich ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Abweichungen sind ausdrücklich bei der entsprechenden Veranstaltung genannt.

Ihre Anmeldung ist verbindlich.

Die Volkshochschule wird in der Regel den Teilnahmeausweis übersenden. Sollten Sie ausnahmsweise diesen nicht erhalten (z. B. weil er auf dem Postweg verloren gegangen ist), melden Sie sich bitte bei der VHS, denn Sie sind gleichwohl an Ihre Anmeldung gebunden und zur Zahlung des Teilnahmeentgelts verpflichtet.

Der Vertrag steht von Seiten der Volkshochschule ferner unter einem Widerrufsvorbehalt, der es dem Veranstalter ermöglicht, aus wichtigen Gründen (z. B. dauerhafte Erkrankung der Dozenten, zu geringe Teilnahmezahl etc.) den Vertrag rückwirkend aufzuheben. In diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte zurückerstattet.

Soweit die für die Durchführung von Veranstaltungen erforderliche Mindestteilnahmezahl bis zum ersten Unterrichtstag nicht erreicht ist, kann die Veranstaltung trotzdem stattfinden, wenn die angemeldeten Teilnehmer/innen bereit sind, das Entgelt der fehlenden Teilnehmer/innen anteilig zu übernehmen oder sie mit einer entsprechenden Verkürzung der Unterrichtsdauer einverstanden sind. Stichtag für die neue Entgeltberechnung ist der erste Unterrichtstag.

Beispiel für einen Standard-Kurs mit 30 Unterrichtsstunden:
Entgelt bei
10 TN: 80,50 €
9 TN: 89,40 €
8 TN: 100,60 €
7 TN: 115,00 €
6 TN: 134,20 €

Stornierung/ Rücktritt

Generell gilt:
Bei einem Rücktritt von der Veranstaltung später als zehn Werktage vor dem ersten Unterrichtstag besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes.

Besondere Rücktrittsfristen:
Bei den nachstehend aufgeführten Veranstaltungen ist ein Rücktritt unter Befreiung von der Entgeltpflicht oder Erstattung des Teilnahmeentgeltes bis zu dem genannten Termin möglich, danach wird das Teilnahmeentgelt entsprechend den Teilnahmebedingungen erhoben.

a) Exkursion/ Tagesfahrt - bis vier Wochen vor Reisebeginn.
b) Prüfungen - bis acht Wochen vor dem Prüfungstermin.

Der Rücktritt hat gegenüber der VHS schriftlich zu erfolgen. Eine Abmeldung bei den Dozenten ist nicht möglich und unwirksam. Kosten, die von der VHS an Dritte trotz fristgerechtem Rücktritt zu zahlen sind, z.B. für bestellte Tickets, Prüfungsgebühren etc., werden nicht erstattet.

Materialkosten, auch für Fotokopien, sind durch Umlage zu erstatten.

Teilnahme von behinderten Menschen

Körperlich behinderte Teilnehmer/innen werden gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltung mit der VHS-Verwaltung, Hafenstr. 29, Tel. 90-4103 bis 90-4105 und 90-4152 und 90-4158, in Verbindung zu setzen, damit der Besuch der Veranstaltung nach Möglichkeit durch entsprechende Hilfestellung unterstützt werden kann.

Im Weiterbildungszentrum, Hafenstr. 29, befindet sich auf der Gebäuderückseite (Hof) ein behindertengerechter Eingang. Das Gebäude verfügt über Aufzug und behindertengerechte Ausstattung. Bei benötigter Hilfestellung oder zur Aufzugsbenutzung bitte über die Sprechanlage an der Zugangstreppe den Hausmeister informieren.
Im VHS-Bildungsforum, Krefelder Str. 15/ Eingang Kapitelstr. können die Räume ebenfalls per Aufzug erreicht werden.

Haftung

Für Unfälle und das Abhandekommen oder die Beschädigung von Sachen haftet die Stadt Neuss nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.