Hinweise zur Anmeldung 1 / 2012
Überblick
a) Schriftliche Anmeldung
Die Anmeldung ist ab Montag, 9. Januar 2012, für Kurse und Seminare
aller Fachbereiche schriftlich an die
VHS-Verwaltung, Brückstr. 1, 41460 Neuss, per Fax 02131/90-2387 oder aus
dem Internetauftritt der VHS (Freischaltung ab 16.12.2011 um 12.00 Uhr) möglich.
Für Tagesfahrten lautet die Fax-Nr. 02131/90-2467.
b) Persönliche Sprachenberatung und persönliche Anmeldung
Für Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch:
Samstag, 14. Januar 2012, 14.30 – 16.00 Uhr
und zusätzlich für Deutsch als Fremdsprache und Englisch:
Dienstag, 17. Januar 2012, 18.00 – 19.30 Uhr
und zusätzlich für Deutsch als Fremdsprache:
Samstag, 17. März 2012, 18.00 – 19.30 Uhr
Ort: VHS im Romaneum, Brückstr. 1
Die persönliche Beratung erfolgt durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten der VHS Neuss.
Wenn Sie Anspruch auf eine Ermäßigung haben, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit.
Wichtige Termine
Samstag, 14. Januar 2012, 12.00 – 14.30 Uhr,
VHS im Romaneum, Brückstr. 1
Informationsveranstaltung zu Hauptschulabschlüssen und Mittlerem Schulabschluss
Samstag, 14. Januar 2012, 15.00 -17.00 Uhr,
VHS im Romaneum, Brückstr. 1
Informationsveranstaltung zur Datenverarbeitung mit der VHS Neuss
Montag, 6. Februar 2012
Semesterbeginn
Achtung: Einige Kurse beginnen schon vor dem
offiziellen Semesterbeginn. Es gelten die bei der jeweiligen Veranstaltung
genannten Termine!
Neuanmeldung
a) Kurse und Seminare
Beginn der Anmeldung: Montag, 09. Januar 2012
Die Anmeldung per Internet erfolgt direkt aus der gewählten Veranstaltung heraus.
Die Anmeldekarten (aus den Programmheften) können Sie
• in einem frankierten Umschlag an die VHS-Verwaltung, Brückstr. 1, 41460 Neuss, einsenden
• bei der VHS-Verwaltung abgeben
• in einem mit der Adresse der VHS-Verwaltung versehenen Umschlag in den
Briefkasten
des Romaneum, Brückstr. 1, oder des Rathauses, Markt 2 portofrei einwerfen
• per Fax an die VHS-Verwaltung unter 02131/90-2387
senden
• im Bürgeramt, Rathaus, abgeben.
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
b) Einzelveranstaltungen
Für Einzelveranstaltungen ist keine vorherige Anmeldung erforderlich; Abweichungen sind im Programm vermerkt.
c) Tagesfahrten / Exkursionen
Die Anmeldung ist ebenfalls ab dem 9. Januar 2012 schriftlich oder im Sekretariat der VHS,
Brückstr. 1, 3. Etage, Zimmer 3.101 möglich.
Für die Anmeldung gibt es eine besondere Anmeldekarte, die Sie im
Umschlag des Programmheftes finden. Bitte benutzen Sie nur diese Karte.
Eine Anmeldung mittels der im Programmheft enthaltenen Faxvorlage oder
per Internet ist ebenfalls möglich. Fax-Nr. 02131/90-2467.
d) Studienreisen
Die VHS Neuss bietet alle Studienreisen ausschließlich als Vermittlerin an. Organisation und Durchführung liegen in den Händen des Reiseveranstalters, der bei der jeweiligen Studienreise angegeben ist. Auch bei Studienreisen in Kooperation mit anderen Volkshochschulen tritt die VHS Neuss nur als Vermittlerin auf.
e) Neuanmeldung für den Fachbereich Sprachen
Die Termine für die persönliche Sprachenberatung und die persönliche Anmeldung ersehen Sie bitte vorstehend bei „Überblick“.
Wenn Sie Anspruch auf eine Ermäßigung haben, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit.
Teilnahmeausweis / Wartelistenbestätigung
Sie erhalten in der Regel für jede Lehrveranstaltung einen Teilnahmeausweis, der nur dann gültig ist, wenn die Lehrveranstaltung stattfindet.
Sollte kein Platz in der gewünschten Veranstaltung bzw. in der angegebenen Alternativveranstaltung frei sein, erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung, dass Sie auf der Warteliste stehen.
Falls Sie bis zum Beginn der Veranstaltung weder Teilnahmeausweis noch Wartelistenbestätigung erhalten haben, bitten wir Sie, sich bei der VHS zu melden.
Zahlung des Teilnahmeentgeltes
Die Entgelte für alle Veranstaltungen werden durch das Lastschriftverfahren abgebucht; aus diesem Grund muss bei der Anmeldung die Abbuchungsermächtigung erteilt werden.
Die Abbuchung erfolgt erst nach Beginn der Veranstaltung, so dass zusätzliche Buchungen entfallen, z.B. zeitaufwändige Rücküberweisungen, sollte einmal eine Veranstaltung ausfallen. Auch Nachforderungen werden nicht erforderlich, wenn eine Veranstaltung mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt wird und sich damit das Entgelt verändert. Überweisungsgebühren müssen Sie nicht tragen. Mahnkosten werden vermieden, da keine Zahlungsfristen versäumt werden. Übrigens gilt die Einzugsermächtigung nur für das Entgelt der auf dem Anmeldeformular aufgeführten Veranstaltung.
Das Teilnahmeentgelt für anmeldefreie Einzelveranstaltungen ist an der Abendkasse des Veranstaltungsortes bar zu bezahlen.
Entgeltermäßigung
Auf die Teilnahmeentgelte erhalten folgende Personengruppen gegen Vorlage entsprechender Ausweise bzw. Nachweise (Kopie genügt) eine Ermäßigung von 30%:
- Schüler/innen, Auszubildende, Studierende bis zu 27 Jahren
- Wehr- und Ersatzdienstleistende
- Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II – Grundsicherung
für
Arbeitssuchende
- Empfänger/innen von Leistungen nach dem
SGB III –
Arbeitslosengeldempfänger
- Empfänger/ innen von Leistungen nach
dem SGB XII – Sozialhilfeempfänger
-
Inhaber/innen der Ehrenamtscard, jedoch für maximal 3 Kurse/ Veranstaltungen
pro Semester
Für Tagesfahrten, Bildungsurlaube, Reisen und mit "K" gekennzeichnete
Veranstaltungen können keine Ermäßigungen eingeräumt
werden.
Wenn Sie einen Anspruch auf Ermäßigung haben, fügen Sie
bitte den Nachweis als Kopie, nicht das Original, Ihrer Anmeldung bei.
Teilnahmebescheinigung
Für das Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung wird ein Entgelt von 4,- € erhoben.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen und die "Reise- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Tagesfahrten der Volkshochschule Neuss" liegen auch in der Volkshochschule aus. Sie können während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule
ist grundsätzlich
ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Abweichungen sind ausdrücklich bei der entsprechenden Veranstaltung genannt.
Ihre Anmeldung ist verbindlich.
Die Volkshochschule wird in der Regel den Teilnahmeausweis übersenden. Sollten Sie ausnahmsweise diesen nicht erhalten (z. B. weil er auf dem Postweg verloren gegangen ist), melden Sie sich bitte bei der VHS, denn Sie sind gleichwohl an Ihre Anmeldung gebunden und zur Zahlung des Teilnahmeentgelts verpflichtet.
Der Vertrag steht von Seiten der Volkshochschule ferner unter einem Widerrufsvorbehalt, der es dem Veranstalter ermöglicht, aus wichtigen Gründen (z. B. dauerhafte Erkrankung der Dozenten, zu geringe Teilnahmezahl etc.) den Vertrag rückwirkend aufzuheben. In diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte zurückerstattet.
Entgelthöhe
Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltordnung, die der Rat der Stadt Neuss beschlossen hat.
Soweit die für die Durchführung von Veranstaltungen erforderliche Mindestteilnahmezahl bis zum ersten Unterrichtstag nicht erreicht ist, kann die Veranstaltung trotzdem stattfinden, wenn die angemeldeten Teilnehmer/innen bereit sind, das Entgelt der fehlenden Teilnehmer/innen anteilig zu übernehmen oder sie mit einer entsprechenden Verkürzung der Unterrichtsdauer einverstanden sind. Stichtag für die neue Entgeltberechnung ist der erste Unterrichtstag.
Beispiel für einen Standard-Kurs mit 30 Unterrichtsstunden:
Entgelt bei
10 TN: 80,50 €
9 TN: 89,40 €
8 TN: 100,60 €
7 TN: 115,00 €
6 TN: 134,20 €
Darüberhinaus ist bei vielen Veranstaltungen von vornherein neben dem Normalentgelt (Gruppe mit mindestens 10 Teilnehmern) ein Entgelt für eine Kleingruppe (6 bis 9 Teilnehmer) ausgewiesen. In diesem Fall gilt das ausgewiesene Entgelt für die Gruppe bzw. Kleingruppe entsp. der Teilnehmeranzahl, die am ersten Unterrichtstag angemeldet ist.
Rücktritt / Kündigung
Entgeltbefreiender Rücktritt bzw. Kündigung sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Teilnehmerausweises schriftlich bei der VHS vorzunehmen. Eine Abmeldung bei den Dozenten ist nicht möglich und unwirksam. Näheres ist aus den Teilnahmebedingungen, Reise- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Tagesfahrten und der Widerrufsbelehrung ersichtlich.
Diverses
Materialkosten, auch für Fotokopien, sind durch Umlage zu erstatten.
Kopieren: Für Dozentinnen und Dozenten stehen im Romaneum Fotokopierer zur Verfügung. Kopierkarten können im Kopiercenter, Hamtorstr. 10, Neuss, erworben werden.
Das Rauchen ist in allen Unterrichtsgebäuden untersagt.
Teilnahme von behinderten Menschen
Körperlich behinderte Teilnehmer/innen werden gebeten, sich rechtzeitig
vor Beginn der Lehrveranstaltung mit der VHS-Verwaltung, Brückstr. 1, Tel. 90-4103, 90-4104, 90-4105, 904152 und 90-4158, in Verbindung zu setzen, damit der Besuch der Veranstaltung nach Möglichkeit durch entsprechende Hilfestellung unterstützt werden kann.
Das Romaneum ist behindertengerecht ausgestattet. Neben dem behindertengerechten Haupteingang befinden sich im Foyer zwei Aufzüge.
Haftung
Für Unfälle und das Abhandekommen oder die Beschädigung von Sachen haftet die Stadt Neuss nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


