- Schule-Hochschule-Bildungsberatung
- Sprachen
- Arbeit und Beruf - EDV
- Geist und Natur
- Politik und Zeitgeschehen
- Gesundheit und Erziehung
- Kreatives Gestalten
- Generation 50plus
- Junge VHS
- Bildungsurlaube
- Tagesfahrten
- Einzelveranstaltungen
- Suche
- Warenkorb
Mit den Bussen der Stadtwerke Neuss erreichen Sie unsere Veranstaltungsorte schnell und umweltbewusst.
Informationen, Linien und Haltestellen finden Sie unter www.stadtwerke-neuss.de
Hier gehts zum Programm / Bildungsurlaub
Was ist Bildungsurlaub?
Das Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen
Arbeiter/innen und Angestellte in Nordrhein-Westfalen haben seit dem 1. 1. 1985 das Recht auf Freistellung von der Arbeit zum Zweck der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Lehrgängen bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Pro Jahr besteht ein Anspruch von fünf Arbeitstagen auf Arbeitnehmerweiterbildung (Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen der Woche gearbeitet, verringert sich der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit entsprechend).
Zum Verfahren:
1. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Zeitraum
für Arbeitnehmer-Weiterbildung so frühzeitig wie möglich,
mindestens aber sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich
mitzuteilen.
2. Der Arbeitgeber darf diesen Antrag nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange und Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen (Die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- bzw. Personalräte bleiben unberührt).
3. Arbeitnehmerweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden: z. B. für Veranstaltungen der Volkshochschule. Sie müssen in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden ("Bildungswoche").
4. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Teilnahme an der Maßnahme nachzuweisen (Teilnahmebescheinigung).
So erhält man Bildungsurlaub:

Auskünfte erteilt die Volkshochschule Neuss


