Teilnahmebedingungen der Volkshochschule der Stadt Neuss - Fassung 15.11.2024

§ 1

Geltungsbereich dieser Teilnahmebedingungen

 

Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für Lehrveranstaltungen - Kurse, Seminare, Gesprächskreise, Arbeitsgemeinschaften, etc. - der Volkshochschule der Stadt Neuss und der  Alten Post (nachfolgend VHS/Kulturforum Alte Post genannt).

 

§ 2

Allgemeines

 

  1. An den Veranstaltungen der VHS/Kulturforum Alte Post im Sinne des Weiterbildungsgesetzes des Landes NRW kann grundsätzlich jede*r Erwachsene und mit Einwilligung der*des gesetzliche*n Vertreter*in jede*r Jugendliche ab vollendetem 16. Lebensjahr - gleich welcher Vorbildung und welchen Berufes - teilnehmen, sofern er sich für eine Lehrveranstaltung angemeldet und das Teilnahmeentgelt entrichtet hat. Bei offenen Forderungen ist die Anmeldung zu weiteren Veranstaltungen erst nach deren Begleichung möglich. Die Zulassung zu bestimmten Veranstaltungen kann von der Ablegung von Prüfungen oder der Zugehörigkeit zu einer besonderen Altersgruppe abhängig gemacht werden.
  2. An Veranstaltungen der VHS/Kulturforum Alte Post (Schule für Kunst und Theater – insbesondere ausbildungsbezogene Orientierung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene), die nicht unter Nr. 1 fallen, können grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 4-27 Jahren teilnehmen. (vgl. Satzung § 2 Abs. 3)
  3. Die Lehrveranstaltungen der VHS/Kulturforum Alte Post finden grundsätzlich nur statt, wenn mindestens 10 Personen an ihnen teilnehmen. Die VHS/Kulturforum Alte Post behält sich vor, Lehrveranstaltungen auch bei geringerer Teilnahmestärke durchzuführen; hierauf besteht jedoch seitens der Interessenten kein Anspruch. Ob eine Lehrveranstaltung durchgeführt wird, wird wegen der erforderlichen Feststellung der Teilnahmezahl erst nach Abschluss der Einschreibung entschieden.
  4. Anmeldungen zu Veranstaltungen der VHS/Kulturforum Alte Post werden nach zeitlichem Eingang bei der VHS/Kulturforum Alte Post bis zum Erreichen der maximalen Teilnahmezahl berücksichtigt.
  5. Änderungen gegenüber dem Semesterprogramm bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 3

Textform

 

1. Eine Anmeldung bedarf der Textform (per Brief, Telefax, E-Mail oder über die Website); insbesondere haben anmeldende Teilnehmende unter 18 Jahren die Einwilligung der*des gesetzlichen Vertreters*in durch Unterschrift auf der Anmeldekarte nachzuweisen.

2. Die Ausübung der Rücktritts- und Kündigungsrechte der §§ 6, 7, 11 und bedarf der Textform. Dieses Erfordernis gilt für beide Parteien gleichermaßen.

3. Erklärungen der Teilnehmer*innen sind gegenüber der VHS/KULTURFORUM ALTE POST in Textform abzugeben; Erklärungen gegenüber den Lehrkräften sind nicht wirksam.

 

 

 

§ 4

Anmeldung und Vertragsschluss

 

  1. Mit der Ankündigung von Veranstaltungen unterbreitet die VHS/Kulturforum Alte Post den Teilnehmer*innen ein unverbindliches Veranstaltungsangebot.
  2. Die Anmeldung der Teilnehmer*innen zu den Veranstaltungen ist verbindlich.
  3. Die Anmeldung zu Veranstaltungen der VHS/Kulturforum Alte Post erfolgt durch die Übersendung Abgabe der ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldekarte, aus der sich die belegte Veranstaltung entnehmen lässt.
  4. Bei der Belegung von Veranstaltungen im Rahmen der Wiedereinschreibung erfolgt die Anmeldung durch Unterschrift auf der vorbereiteten Wiedereinschreibliste, die den Teilnehmer*innen im laufenden Semester vorgelegt wird.
  5. Bei Online-Anmeldungen sind die dort vorgegebenen Eingabefelder vollständig auszufüllen.
  6. Der Vertrag mit der VHS/Kulturforum Alte Post kommt jeweils zustande durch Übersendung der unterzeichneten Anmeldekarte bzw. Unterzeichnung der Wiedereinschreibliste bzw. Absendung der Online-Anmeldung. Die Teilnehmer*innen verzichten ausdrücklich auf eine Erklärung der VHS/Kulturforum Alte Post, dass sie den Vertrag angenommen hat (es gilt § 151 BGB).
    Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass die in § 2 Abs. 2 beschriebene Mindestteilnahmezahl für diese Lehrveranstaltung auch tatsächlich erreicht wird, eine geeignete Lehrkraft dafür verfügbar ist, sowie die Kapazitätsgrenzen nicht überschritten werden.
  7. Die VHS/Kulturforum Alte Post versendet an alle für die jeweilige Veranstaltung berücksichtigten Teilnehmer*innen einen Teilnahmeausweis, der zur gebuchten Veranstaltung mitzubringen ist.  Alle Anmelder, die aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten eine Wartelistenbestätigung.

 

§ 5

Organisatorische Änderungen

 

  1. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer*innen darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird.
  2. Die VHS/Kulturforum Alte Post kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
  3. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Lehrkraft), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.
  4. Sofern eine Lehrkraft aus wichtigem Grund die Vertragsverpflichtungen nicht erfüllen kann bzw. Terminänderungen vorgenommen werden müssen, werden Hinweise hierzu bezüglich anmeldefreier Einzelveranstaltungen in der örtlichen Tagespresse, bezüglich fortlaufender Veranstaltungen durch Bekanntgabe im Foyer des RomaNEums, Brückstr. 1 veröffentlicht.
  5. Bei kurzfristigen Terminänderungen bemüht sich die VHS/Kulturforum Alte Post, die Teilnehmer*innen persönlich zu informieren. Erreicht die VHS/Kulturforum Alte Post eine*n Teilnehmer*in nicht, so kann diese*r keine Schadenersatzansprüche hinsichtlich seiner/ihrer Aufwendungen bezüglich der ausgefallenen oder verschobenen Veranstaltung geltend machen.

 

 

 

§ 6

Rücktritt und Kündigung durch die VHS/Kulturforum Alte Post

 

  1. Die VHS/Kulturforum Alte Post kann vor Veranstaltungsbeginn die beabsichtigte Veranstaltung stornieren, wenn sich herausstellt, dass die erforderliche Teilnahmestärke nicht erreicht wird (vgl. § 2).
  2. Die VHS/Kulturforum Alte Post kann außerdem vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten bzw. nach Veranstaltungsbeginn den Vertrag kündigen, wenn die Lehrkraft derart dauerhaft erkrankt, dass er*sie den Kurs nicht leiten kann.
  3. In beiden Fällen werden bereits gezahlte Entgelte zurückerstattet, im Rahmen einer Kündigung jedoch nur anteilsmäßig unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Unterrichtseinheiten. Über eine Erstattung des Teilnahmeentgeltes hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für alle Aufwendungen, die seitens der*des Teilnehmers*in im Zusammenhang mit der abgesetzten Lehrveranstaltung getätigt worden sind.

 

§ 7

Rücktritt/Widerruf/Kündigung durch die teilnehmende Person

 

  1. Ein*e Teilnehmer*in kann sich – vor Veranstaltungsbeginn durch Rücktritt, nach Veranstaltungsbeginn durch Kündigung – nach den folgenden Bestimmungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von dem Vertrag lösen.
  2. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
  1. Der*die Teilnehmer*in hat einen Anspruch auf Befreiung von der Entgeltpflicht oder Erstattung des Teilnahmeentgeltes, wenn der VHS/KULTURFORUM ALTE POST die vertragsbeendende Rücktrittserklärung 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstermin zugeht.
  1. Steht der teilnehmenden Person ein gesetzliches Widerrufsrecht zu und geht die Widerrufserklärung innerhalb der Widerrufsfrist – aber nach dem ersten Termin – zu, so richtet sich der Wertersatz für die bis zum Zugang bereits stattgefundenen Termine nach den gesetzlichen Vorschriften.
  1. Bei einem nicht fristgerechten Rücktritt im Sinne von Nr. 3 bzw. einer Kündigung bleibt der*die Teilnehmer*in zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes verpflichtet; die VHS/KULTURFORUM ALTE POST muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie in diesem Fall an Aufwendungen erspart.
  1. Der*die Teilnehmer*in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach § 5 Nr. 2 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der*die Teilnehmer*in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

§ 8

Teilnahmeentgelt

 

  1. Die Teilnahmeentgelte sind im VHS/Kulturforum Alte Post -Programm bei der jeweiligen Veranstaltung abgedruckt.
  2. Die Höhe der Teilnahmeentgelte richtet sich nach der vom Rat der Stadt Neuss beschlossenen Entgeltordnung für die VHS/Kulturforum Alte Post der Stadt Neuss in der jeweils gültigen Fassung. Diese Entgeltordnung kann in ihrer jeweils gültigen Fassung u.a. in den Räumlichkeiten der VHS/Kulturforum Alte Post der Stadt Neuss, Brückstr. 1, und auf der Homepage www.VHS-neuss.de eingesehen werden.
  3. Die Zahlung des Teilnahmeentgelts erfolgt über das Sepa-Lastschriftmandat. Mit der Anmeldung ermächtigt der*die Teilnehmer*in die VHS/Kulturforum Alte Post alle Entgelte für eine angemeldete Veranstaltung, z.B. Kursentgelt, Materialkosten etc. abzubuchen.
  4. Das Teilnahmeentgelt wird nach Veranstaltungsbeginn abgebucht. Anfallende Bankgebühren bei Rückbuchungen gehen zu Lasten des*der Teilnehmers*in.
  5. Im Ausnahmefall kann die VHS/Kulturforum Alte Post bei der Zahlung des Teilnahmeentgeltes vom Sepa-Lastschriftverfahren abweichen.

 

§ 9

Teilnahmebescheinigungen

 

1. Dem*der Teilnehmer*in wird auf Wunsch die Teilnahme an Kursen und Seminaren bescheinigt. Voraussetzung für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung ist, dass das Teilnahmeentgelt vollständig an die VHS/Kulturforum Alte Post entrichtet worden ist, eine regelmäßige Teilnahme (80 %) an den Veranstaltungen stattgefunden hat und die Veranstaltung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.

2. Die Teilnahmebescheinigungen sind bei den Lehrkräften zu beantragen.

 

§ 10

Hausordnung

Verhalten in den Unterrichtsräumen

 

Die Volkshochschule/Kulturforum Alte Post ist in der Regel Gast in den verschiedenen Veranstaltungsstätten. Es gelten deshalb die dort bestehenden Hausordnungen. In allen Unterrichtsräumen und -gebäuden ist das Rauchen untersagt, es sei denn, Raucherzonen sind ausdrücklich ausgewiesen. Das Inventar ist pfleglich zu behandeln. Wirtschaftliche Werbung ist in den Veranstaltungen der VHS/Kulturforum Alte Post nicht gestattet.

 

§ 11

Kündigung der VHS/Kulturforum Alte Post wegen ungebührlichen Verhaltens

 

1. Die VHS/Kulturforum Alte Post kann solchen Teilnehmer*innen kündigen und sie von den Veranstaltungen der VHS/Kulturforum Alte Post ausschließen, die den geordneten Ablauf der Lehrveranstaltungen stören oder gegen die Bestimmungen des § 10 verstoßen. Den Betroffenen ist zuvor Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu äußern. Die jeweiligen Kurssprecher sind zuvor zu hören.

2. Im Ausschlussfalle behält die VHS/Kulturforum Alte Post den Anspruch auf das Entgelt, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

3. Der*die Teilnehmer*in hat der VHS/Kulturforum Alte Post seinen*ihren Teilnahmeausweis unverzüglich zu übermitteln.

 

 

 

§ 12

Besondere Reise- und Geschäftsbedingungen

 

  1. Für die Teilnahme an Exkursionen und Besichtigungen gelten ausschließlich die ‘Reise- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Tagesexkursionen der Volkshochschule Neuss’.
  2. Für die Teilnahme an Studienfahrten gelten ausschließlich die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Der Reiseveranstalter ist im Semesterprogramm bei der betreffenden Studienreise abgedruckt. Die Volkshochschule Neuss tritt lediglich als Vermittlerin der Studienfahrten auf; ihre Tätigkeit beschränkt sich darauf, die entsprechenden Reisen in das VHS/Kulturforum Alte Post -Programm aufzunehmen und die Namen der Interessenten an den jeweiligen Reiseveranstalter weiterzuleiten. Organisation und Durchführung liegen allein in den Händen des Reiseveranstalters. Ansprüche gegen die VHS/KULTURFORUM ALTE POST sind diesbezüglich ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 13

Datenschutz

 

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Kursteilnehmer*innen werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der VHS/Kulturforum Alte Post unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen. Durch ihre Anmeldung geben die Kursteilnehmer*innen ihr Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer Daten.

 

§ 14

Urheberschutz

 

1. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der VHS/Kulturforum Alte Post nicht vervielfältigt werden oder gewerblich genutzt werden.

2. Jede*r Teilnehmer*in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach urheberrechtlichen Regelungen ohne Einverständnis das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

 

§ 15

Schlussbestimmungen

 

1. Das Recht gegen Ansprüche der VHS/Kulturforum Alte Post aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von der VHS/KULTURFORUM ALTE POST anerkannt worden ist.

2. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen vereinbaren die Parteien eine wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

3.  Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.
 

 

 

Neue Ermäßigung - Neuss Pass -

Nähere Informationen zur Beantragung erhalten sie hier.

Zur Homepage der Stadt Neuss gelangen Sie hier.