Page 356 - VHS-Neuss-Programm 1-2025
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Grundbildung und
                                                                  Schulabschlüsse


                         Erster Schulabschluss



                         Die Volkshochschule Neuss führt seit September 1977 eigene Lehrgänge
                         zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses mit abschließender interner
                         Prüfung durch. Organisation des Unterrichts und Abschluss der Lehrgänge
                         richten sich nach der vom Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfa-
                         len erlassenen „Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb
                         schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen
                         der Weiterbildung“ vom 13. September 1984.
                         Der Lehrgang zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses (ESA) umfasst ca.
                         ein Jahr in zwei aufsteigenden Semestern und ist in Kurse (=Fächer) geglie-
                         dert. Ein Semester umfasst in der Regel 15 Unterrichtswochen mit jeweils 16
                         Unterrichtsstunden. Die Fächer sind:


                         Deutsch        120 USTD
                         Mathematik     120 USTD
                         Englisch       120 USTD
                         Biologie         60 USTD
                         Geschichte       60 USTD

                         Die Leistungen in einem Kurs werden mit einer Note, entsprechend den
                         jeweils gültigen Bewertungsmaßstäben des Ministeriums bewertet. Die Note
                         für die Leistung wird festgesetzt auf der Grundlage der schriftlichen Leis-
                         tungsnachweise und der Mitarbeit im Kurs. Die Kursleiter/innen entscheiden
                         am Ende des Semesters über die Zulassung zu den höheren Kursen.
                         Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist eine weitere Voraussetzung für
                         die Zulassung zu den höheren Kursen und für die Zulassung zur Prüfung.

                         Über die bestandene Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen das staatlich
                                                                            .
                         anerkannte „Zeugnis zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses“ Die Einrich-
                         tung der Weiterbildung hat das Recht, Teilnehmer/innen auf Antrag aufgrund
                         ihrer Leistungen Teile des Lehrgangs zu erlassen.

                         Die Teilnahme ist nur nach persönlicher Beratung möglich.

                         Beratung und Anmeldung erfolgen grundsätzlich durch den Fachbereichs-
                         leiter, Volker Woschnik, nach vorheriger telefonischer Absprache während
                         der Dienstzeit in der VHS im Romaneum, Brückstr. 1, 3. Etage, Raum 3.08
                         Telefon 02131-904163.







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