Mitwirkung an der VHS

 

An der Gestaltung der VHS-Arbeit haben Lehrkräfte und Teilnehmende ebenso die Möglichkeit mitzuwirken, wie die Mitarbeitenden der VHS.

Geregelt wird diese Mitwirkung durch die Satzung der VHS.

Diese sieht vor, dass Teilnehmende an Veranstaltungen, die sich über mindestens sechs Veranstaltungstermine erstrecken, eine/n Kurssprecher*in und dessen Stellvertreter*in wählen, die die Interessen der Kursteilnehmenden gegenüber der Lehrkraft und der VHS-Leitung vertreten.

Weiterhin ist festgelegt, dass in der VHS-Versammlung Lehrkräfte, Kurssprecher/innen und hauptamtliche Mitarbeitenden Vertreter*innen für zwei Jahre wählen, die die Interessen ihrer Gruppen in der so genannten VHS-Konferenz durch Beratung und Beschluss über Anregungen und Empfehlungen zur VHS-Arbeit vertreten.

Mitglieder der VHS-Konferenz

Vorsitzende
VHS-Direktorin Dr. Marie Batzel
VHS im Romaneum, Brückstr. 1, Telefon 02131-90 41 50

Verwaltungsleiterin der VHS Martina Rixen
VHS im Romaneum, Brückstr. 1, Telefon 02131-90 41 14


Vertreter*innen der hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiter*innen
in beratender Funktion

Lorenz Denks
Sandra Goldmann
Ursel Hebben
Annette Kreiner-Hippenstiel
Volker Woschnik


Vertreter*innen der Lehrkräfte

Michael Niebuhr (Sprecher)
Telefon 02131-205088

Vertreter*innen der Teilnehmenden

Mark Simpson (Sprecher)
Telefon 0211-59974295

Dieter Wohllebe (stellv. Sprecher)
Telefon 0157 39354133

 

 

Termine: VHS-Versammlung und VHS-Konferenz

/ Kursdetails

Z105051 Singletestament

Beginn Di., 28.05.2024, 18:00 - 19:30 Uhr
Kursgebühr entgeltfrei Vortrag mit schriftlicher Anmeldung
Dauer 1 Termin
Status Anmeldung auf Warteliste
Kursleitung

Die Anzahl der Ein-Personen-Haushalte wächst stetig. In manchen Ortsteilen erreicht sie schon fast 50 Prozent. Viele Menschen leben alleine und machen sich Gedanken, wie sie ihren Nachlass regeln sollen, wer sich um die Abwicklung des Nachlasses kümmert und wie Ziele erreicht werden können, die über den eigenen Tod hinaus Geltung haben sollen.
Der Vortrag zeigt die Möglichkeiten von der Vorsorgevollmacht bis zum Testament mit Testamentsvollstreckungsanordnung auf. Es besteht ausreichend Zeit für Nachfragen und Diskussion.
Rechtsanwalt Cornel Hüsch ist seit mehr als 25 Jahren im Bereich des Erbschaftsrecht beratend und gestaltend anwaltlich tätig.



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Kursort

E.27

Brückstr. 1
41460 Neuss
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Termine

Datum
28.05.2024
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Brückstr. 1, Romaneum, Raum E.27



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