Mitwirkung an der VHS

 

An der Gestaltung der VHS-Arbeit haben Lehrkräfte und Teilnehmende ebenso die Möglichkeit mitzuwirken, wie die Mitarbeitenden der VHS.

Geregelt wird diese Mitwirkung durch die Satzung der VHS.

Diese sieht vor, dass Teilnehmende an Veranstaltungen, die sich über mindestens sechs Veranstaltungstermine erstrecken, eine/n Kurssprecher*in und dessen Stellvertreter*in wählen, die die Interessen der Kursteilnehmenden gegenüber der Lehrkraft und der VHS-Leitung vertreten.

Weiterhin ist festgelegt, dass in der VHS-Versammlung Lehrkräfte, Kurssprecher/innen und hauptamtliche Mitarbeitenden Vertreter*innen für zwei Jahre wählen, die die Interessen ihrer Gruppen in der so genannten VHS-Konferenz durch Beratung und Beschluss über Anregungen und Empfehlungen zur VHS-Arbeit vertreten.

Mitglieder der VHS-Konferenz

Vorsitzende
VHS-Direktorin Dr. Marie Batzel
VHS im Romaneum, Brückstr. 1, Telefon 02131-90 41 50

Verwaltungsleiterin der VHS Martina Rixen
VHS im Romaneum, Brückstr. 1, Telefon 02131-90 41 14


Vertreter*innen der hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiter*innen
in beratender Funktion

Lorenz Denks
Sandra Goldmann
Ursel Hebben
Annette Kreiner-Hippenstiel
Volker Woschnik


Vertreter*innen der Lehrkräfte

Michael Niebuhr (Sprecher)
Telefon 02131-205088

Vertreter*innen der Teilnehmenden

Mark Simpson (Sprecher)
Telefon 0211-59974295

Dieter Wohllebe (stellv. Sprecher)
Telefon 0157 39354133

 

 

Termine: VHS-Versammlung und VHS-Konferenz

/ Kursdetails

Z105018 Testamentgestaltung

Beginn Do., 20.06.2024, 18:45 - 20:15 Uhr
Kursgebühr entgeltfrei Vortrag mit schriftlicher Anmeldung
Dauer 1 Termin
Status Anmeldung auf Warteliste
Kursleitung

Verstirbt der Erblasser, ohne eine testamentarische Regelung getroffen zu haben, kann dies gravierende Folgen haben. Die gesetzliche Erbfolge "passt" in vielen Fällen nicht: Zuweilen entstehen - konfliktträchtige - Erbengemeinschaften. Häufig werden die Interessen des längerlebenden Ehegatten nicht gewahrt. Auch können ungewünschte erbschaftsteuerliche Folgen eintreten. Dieselben Probleme treten auf, wenn Verfügungen unbedacht und in Unkenntnis der damit verbundenen Folgen abgefasst werden. Daher sollte sich jedermann rechtzeitig mit der Gestaltung der Nachfolge befassen. Die Referenten, Frau Jutta Stüsgen, Steuerberaterin in Neuss, und Dr. Martin Lohr, Notar in Neuss, gehen auf verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und deren erbschaftsteuerrechtliche Folgen ein. Ein Skript wird ausgehändigt.
Es handelt sich um einen Vortrag von Mitgliedern des Fördervereins der VHS, die für ihren Beitrag kein Honorar berechnen. Der Förderverein unterstützt die Arbeit der VHS maßgeblich und freut sich über jede Spende oder Mitgliedschaft:

Förderverein der VHS-Neuss
Brückstraße 1, 41460 Neuss
vhs@stadt.neuss.de
Kontoverbindung:
DE77 3055 0000 0093 3117 85
WELADEDNXXX
Sparkasse Neuss



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Kursort

2.19

Brückstr. 1
41460 Neuss
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Termine

Datum
20.06.2024
Uhrzeit
18:45 - 20:15 Uhr
Ort
Brückstr. 1, Romaneum, Raum 2.19



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