Page 424 - VHS-Neuss-Programm 1-2025
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Anmeldung • Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII
– Sozialhilfeempfänger*innen –
• Inhaber*innen der Ehrenamtscard, jedoch für maximal
3 Kurse / Veranstaltungen pro Semester
Zahlung des • Inhaber*innen des Neuss Passes
Teilnahmeentgeltes Wenn Sie einen Anspruch auf Ermäßigung haben, fügen
Sie bitte den Nachweis als Kopie, nicht das Original, Ihrer
Anmeldung bei.
Die Entgelte für alle Veranstaltungen werden per Last- Die Ermäßigung gilt nicht für hiervon ausdrücklich ausge-
schriftverfahren abgebucht. Ab 1.8.2014 ist hierzu europa- nommene Veranstaltungen, Material- und sonstige Kosten
weit das Sepa-Lastschriftmandat anzuwenden. Mit Ihrer sowie bei der Übernahme des Entgeltes durch Dritte.
Anmeldung geben Sie die dafür erforderliche Einwilligung. Bei einem verspäteten Kurseinstieg nachdem mindestens
Das Entgelt wird dann ca. 5 Wochen nach Beginn der 30 % des Kurses bereits stattgefunden hat, wird eine Er-
Veranstaltung abgebucht. mäßigung von 30 % gewährt.
Entgelthöhe Teilnahmebescheinigung
Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltordnung, die der Auf Anforderung wird eine Teilnahmebescheinigung
Rat der Stadt Neuss beschlossen hat; diese ist auch auf entgeltfrei ausgestellt.
der Homepage vhs-neuss.de einsehbar.
Teilnahme von behinderten
Menschen
Körperlich behinderte Teilnehmer*innen werden gebeten,
Ermäßigungen sich rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltung mit der
VHS-Verwaltung, Brückstr. 1, Tel. 90-4151 in Verbindung
Die VHS bietet vielen zu setzen, damit der Besuch der Veranstaltung nach
Möglichkeit durch entsprechende Hilfestellung unterstützt
Menschen Ermäßigungen werden kann.
für die Kursentgelte an. Das RomaNEum ist behindertengerecht ausgestattet.
Ob auch Sie davon Neben dem behindertengerechten Haupteingang befinden
profitieren, erfahren Sie sich im Foyer zwei Aufzüge.
hier oder unter
vhs-neuss.de/service/ Haftung
rechtliches/entgeltordnung .
Für Unfälle und das Abhandenkommen oder die Beschä-
digung von Sachen haftet die Stadt Neuss nur im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen.
Entgeltermäßigung Das Rauchen ist in allen
Unterrichtsgebäuden untersagt.
Auf die Teilnahmeentgelte erhalten folgende Personengrup-
pen gegen Vorlage entsprechender Ausweise bzw. Nach-
weise (Kopie genügt) eine Ermäßigung von 30%:
• Schüler*innen, Auszubildende und Studierende
bis zu 27 Jahren
• Tätige in gesetzlich anerkannten Freiwilligendiensten
(z. B. Freiwilliges Soziales Jahr)
• Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
– Grundsicherung für Arbeitssuchende –
• Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB III
– Arbeitslosengeldempfänger*innen –
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