Page 425 - VHS-Neuss-Programm 1-2025
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Entgeltordnung der Volkshochschule (5) Stellt die Volkshochschule/Kulturforum Alte Post außer-
Neuss/Kulturforum Alte Post halb einer Veranstaltung Dritten Mittel zur Verfügung (z.B.
Räume oder Geräte), ist ein mindestens kostendecken-
ab dem 1. Semester 2025 des Entgelt mit den Dritten vertraglich zu vereinbaren.
(03.02. bis 31.07.2025) (6) In Ausnahmefällen kann auf Antrag das Teilnahmeent-
gelt in individuellen Raten gezahlt werden.
(7) Bei Vorliegen besonderer Förderungswürdigkeit bei
I. Grundlage der Entgelte Teilnehmenden der Veranstaltungen der Jugendkunst-
schule (Kulturforum Alte Post), die durch die Leitung
(1) Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshoch-
schule/Kulturforum Alte Post werden privatrechtliche festgestellt wird, kann eine Ermäßigung von 10% bis
Entgelte mit den Teilnehmenden vereinbart. Für die 50% gewährt werden.
Überlassung von Räumlichkeiten werden privatrechtli- III. Ermäßigungen und Befreiungen
che Entgelte mit den Nutzern vereinbart. Grundlage für
die individuell mit den Teilnehmenden und Nutzern zu (1) Auf die vertraglichen zu vereinbarenden Teilnahme-
schließenden Verträge bietet diese Entgeltordnung und entgelte erhalten folgende Personengruppen gegen
die jeweiligen allgemeinen Geschäfts-/Teilnahmebedin- Vorlage entsprechender Ausweise bzw. Nachweise eine
gungen beziehungsweise Nutzungsbedingungen. Ermäßigung von 30%:
(2) Zur Zahlung des Entgeltes ist der/die Teilnehmer*in a) Schüler*innen, Auszubildende und Studierende bis zu
beziehungsweise der/die Nutzer*in verpflichtet. Minder- 27 Jahren
jährige Teilnehmende haben die Zustimmung ihrer/s b) Tätige in gesetzlich anerkannten Freiwilligendiensten
gesetzlichen Vertreters/Vertreterin beizubringen. (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr)
c) Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
II. Höhe der Entgelte
– Grundsicherung für Arbeitssuchende –
(1) Die Volkshochschule/Kulturforum Alte Post vereinbart
die Entgelte der betreffenden Veranstaltungen in folgen- d) Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB III
dem Rahmen: – Arbeitslosengeldempfänger*innen –
e) Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII
a) Das Entgelt je Unterrichtseinheit (45 Minuten) beträgt – Sozialhilfeempfänger*innen –
mindestens 3,31 Euro, sofern sich aus dieser Entgelt-
ordnung nichts anderes ergibt. f) Inhaber*innen der Ehrenamtscard, jedoch für maximal
3 Kurse/Veranstaltungen pro Semester
b) Maßgebliche Kriterien für die Höhe des Entgeltes sind:
• Anzahl der Unterrichtseinheiten g) Inhaber*innen des Neuss Passes
• Höhe des Honorars der Lehrkraft (2) Die Ermäßigung gilt nicht für hiervon ausdrücklich aus-
• Anzahl der Teilnehmenden genommene Veranstaltungen, Material- und sonstige
• Art der Veranstaltung Kosten sowie bei der Übernahme des Entgeltes durch
• Zielgruppe Dritte.
• Höhe der Bezuschussung durch Dritte (3) Zur Förderung der Weiterbildungsbeteiligung, zur Kun-
• Prüfungsaufwand denbindung oder zur Gewinnung neuer Teilnehmen-
• Intensität der Betreuung dengruppen kann die Volkshochschule/Kulturforum Alte
• Größe und Ausstattung des Raumes.
Post unter Einhaltung der Haushaltsvorgaben innovative
(2) Zusätzlich zum Entgelt können die Auslagen für Entgeltmodelle erproben (z. B. Abonnements, Gutschei-
benötigtes Material und sonstige Kosten – auch als ne, Bündelung von Angeboten).
Pauschale – vereinbart werden.
(4) Bei einem verspäteten Kurseinstieg nachdem mindes-
(3) Für Lehrgänge zur schulabschlussbezogenen Bildung tens 30 % des Kurses bereits stattgefunden hat, wird
wird ein gesondertes Entgelt durch die Leitung erhoben. eine Ermäßigung von 30 % gewährt
(4) Für Veranstaltungen, die für einen geschlossenen Teil-
nehmer*innenkreis im Auftrage Dritter durchgeführt IV. Ausnahmen
werden, ist ein mindestens kostendeckendes Entgelt (1) Abweichende Entgeltvereinbarungen kommen insbe-
vertraglich zu vereinbaren. In diesem Fall kann der sondere in Betracht, um integrativ wertvolle (z. B. Alpha-
privatrechtliche Vertrag direkt mit dem Dritten zustande betisierungskurse) oder andere, besonders förderungs-
kommen, der dann auch das Entgelt schuldet. würdige Veranstaltungen anbieten zu können.
(2) Vorträge, insbesondere der politischen Bildung, können
entgeltfrei angeboten werden.
Unsere (3) Für Sonderveranstaltungen (z. B. im Rahmen von
Entgeltordnung städtischen Kulturfesten) werden die Entgelte im Einzelfall
finden Sie vereinbart.
(4) In begründeten Fällen kann die Verwaltung von dieser
auch hier: Entgeltordnung abweichen.
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