Dozentenvertretung

An der Gestaltung der VHS-Arbeit haben Lehrkräfte und Teilnehmende ebenso die Möglichkeit mitzuwirken, wie die Mitarbeitenden der VHS. Geregelt wird diese Mitwirkung durch die Satzung der VHS. Diese sieht vor, dass Teilnehmende an Veranstaltungen, die sich über mindestens sechs Veranstaltungstermine erstrecken, einen Kurssprecher/in und dessen Stellvertreter/in wählen, die die Interessen der Kursteilnehmenden gegenüber den Lehrkräften Dozenten und der VHS-Leitung vertreten. Weiterhin ist festgelegt, dass in der VHS-Versammlung Dozenten, Kurssprecher und hauptamtliche Mitarbeiter Vertreter für zwei Jahre wählen, die die Interessen ihrer Gruppen in der so genannten VHS-Konferenz durch Beratung und Beschluss über Anregungen und Empfehlungen zur VHS-Arbeit vertreten.

Weitere Informationen finden sind unter: