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252W104 Rechtliche Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Beginn Do., 30.10.2025, 18:00 - 20:00 Uhr
Kursgebühr entgeltfrei Vortrag mit schriftlicher Anmeldung
Dauer 1 Termin
Status fast ausgebucht
Freie Plätze 1 Platz frei
Kursleitung

Wenn keine Vorsorge getroffen wurde und Sie aufgrund eines Unfalls oder schwerer Krankheit Ihre Dinge nicht mehr selbst regeln können, wird für Sie grundsätzlich vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Über eine Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die an Ihrer Stelle alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten für Sie regelt. Dadurch kann ein gesetzliches Betreuungsverfahren vermieden werden. In einer Patientenverfügung können Sie Handlungsanweisungen an Ärzte formulieren, welche Behandlung gewünscht wird für den Fall, dass Sie die Dinge nicht mehr selbst bestimmen können. Der Referent, Dr. Nikolaus Bardenhewer, Notar in Neuss, erläutert, welche Maßnahmen sinnvoll sein können.




Kursort

E.27

Brückstr. 1
41460 Neuss
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Termine

Datum
30.10.2025
Uhrzeit
18:00 - 20:00 Uhr
Ort
Brückstr. 1, Romaneum, Raum E.27



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