
Mitwirkung an der VHS
Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Planung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen räumt die Volkshochschule/ Kulturforum Alte Post den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Mitwirkungsrecht ein. Teilnehmende, Lehrkräfte, Mitarbeitende und andere interessierte Parteien können jederzeit ihr Mitwirkungsrecht bezüglich der Arbeit der VHS/Kulturforum Alten Post ausüben.
Die Anliegen können mündlich oder in Textform jederzeit eingebracht werden.
Die Leitung der VHS/Kulturforum Alte Post wird die Eingaben der oben angegebenen Personengruppen prüfen und in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen. An der Gestaltung der VHS-Arbeit haben Lehrkräfte und Teilnehmende ebenso die Möglichkeit mitzuwirken, wie die Mitarbeitenden der VHS. Geregelt wird diese Mitwirkung durch die Satzung der VHS.