Entgeltordnung der Volkshochschule Neuss und Kulturforum Alte Post ab dem 1. Semester 2025

I. Grundlage der Entgelte

  1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule/Kulturforum Alte Post werden privatrechtliche Entgelte mit den Teilnehmenden vereinbart. Für die Überlassung von Räumlichkeiten werden privatrechtliche Entgelte mit den Nutzern vereinbart. Grundlage für die individuell mit den Teilnehmenden und Nutzern zu schließenden Verträge bietet diese Entgeltordnung und die jeweiligen allgemeinen Geschäfts-/Teilnahmebedingungen beziehungsweise Nutzungsbedingungen.
  2. Zur Zahlung des Entgeltes ist der/die Teilnehmer*in beziehungsweise der/die Nutzer*in verpflichtet. Minderjährige Teilnehmende haben die Zustimmung ihrer/s gesetzlichen Vertreters/Vertreterin beizubringen.

II. Höhe der Entgelte

  1. Die Volkshochschule/Kulturforum Alte Post vereinbart die Entgelte der betreffenden Veranstaltungen in folgendem Rahmen:
  1. Das Entgelt je Unterrichtseinheit (45 Minuten) beträgt mindestens 3,31 Euro, sofern sich aus dieser Entgeltordnung nichts anderes ergibt.
  2. Maßgebliche Kriterien für die Höhe des Entgeltes sind:
    • Anzahl der Unterrichtseinheiten
    • Höhe des Honorars der Lehrkraft
    • Anzahl der Teilnehmenden
    • Art der Veranstaltung
    • Zielgruppe
    • Höhe der Bezuschussung durch Dritte
    • Prüfungsaufwand
    • Intensität der Betreuung
    • Größe und Ausstattung des Raumes.
  1. Zusätzlich zum Entgelt können die Auslagen für benötigtes Material und sonstige Kosten - auch als Pauschale - vereinbart werden.
  2. Für Lehrgänge zur schulabschlussbezogenen Bildung wird ein gesondertes Entgelt durch die Leitung erhoben.
  3. Für Veranstaltungen, die für einen geschlossenen Teilnehmer*innenkreis im Auftrage Dritter durchgeführt werden, ist ein mindestens kostendeckendes Entgelt vertraglich zu vereinbaren. In diesem Fall kann der privatrechtliche Vertrag direkt mit dem Dritten zustande kommen, der dann auch das Entgelt schuldet.
  4. Stellt die Volkshochschule/Kulturforum Alte Post außerhalb einer Veranstaltung Dritten Mittel zur Verfügung (z.B. Räume oder Geräte), ist ein mindestens kostendeckendes Entgelt mit den Dritten vertraglich zu vereinbaren.
  5. In Ausnahmefällen kann auf Antrag das Teilnahmeentgelt in individuellen Raten gezahlt werden.
  6. Bei Vorliegen besonderer Förderungswürdigkeit bei Teilnehmenden der Veranstaltungen der Jugendkunstschule (Kulturforum Alte Post), die durch die Leitung festgestellt wird, kann eine Ermäßigung von 10% bis 50% gewährt werden. 

IV. Ermäßigungen und Befreiungen

  1. Auf die vertraglichen zu vereinbarenden Teilnahmeentgelte erhalten folgende Personengruppen gegen Vorlage entsprechender Ausweise bzw. Nachweise eine Ermäßigung von 30 %:
  2. Schüler*innen, Auszubildende und Studierende bis zu 27 Jahren
  3. Tätige in gesetzlich anerkannten Freiwilligendiensten (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr)
  4. Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
    • Grundsicherung für Arbeitssuchende -
  5. Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB III
    • Arbeitslosengeldempfänger*innen –
  6. Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII
    • Sozialhilfeempfänger*innen –
  7. Inhaber*innen der Ehrenamtscard, jedoch für maximal 3 Kurse/Veranstaltungen pro Semester
  8. Inhaber*innen des Neuss Passes
  1. Die Ermäßigung gilt nicht für hiervon ausdrücklich ausgenommene Veranstaltungen, Material- und sonstige Kosten sowie bei der Übernahme des Entgeltes durch Dritte.
  2. Zur Förderung der Weiterbildungsbeteiligung, zur Kundenbindung oder zur Gewinnung neuer Teilnehmendengruppen kann die Volkshochschule/Kulturforum Alte Post unter Einhaltung der Haushaltsvorgaben innovative Entgeltmodelle erproben (z. B. Abonnements, Gutscheine, Bündelung von Angeboten).
  3. Bei einem verspäteten Kurseinstieg nachdem mindestens 30 % des Kurses bereits stattgefunden hat, wird eine Ermäßigung von 30 % gewährt.

V. Ausnahmen

  1. Abweichende Entgeltvereinbarungen kommen insbesondere in Betracht, um integrativ wertvolle (z. B. Alphabetisierungskurse) oder andere, besonders förderungswürdige Veranstaltungen anbieten zu können.
  2. Vorträge, insbesondere der politischen Bildung, können entgeltfrei angeboten werden.
  3. Für Sonderveranstaltungen (z. B. im Rahmen von städtischen Kulturfesten) werden die Entgelte im Einzelfall vereinbart.
  4. In begründeten Fällen kann die Verwaltung von dieser Entgeltordnung abweichen.