Page 410 - VHS-Neuss-Programm 1-2025
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Rechtliches




       Teilnahmebedingungen                      ligung der*des gesetzlichen Vertreters*in durch Unter-
                                                 schrift auf der Anmeldekarte nachzuweisen.
       der Volkshochschule/Kulturforum Alte    2.   Die Ausübung der Rücktritts- und Kündigungsrechte der
       Post der Stadt Neuss                      §§ 6, 7, 8, 11 und 12 bedarf der Textform. Dieses Erfor-
                                                 dernis gilt für beide Parteien gleichermaßen.
       – Fassung 15.11.2024 –                  3.   Erklärungen der Teilnehmer*innen sind gegenüber der
                                                 VHS/KULTURFORUM ALTE POST in Textform abzuge-
                                                 ben; Erklärungen gegenüber den Lehrkräften sind nicht
       § 1  Geltungsbereich dieser Teilnahmebedingungen  wirksam.
       Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für   § 4  Anmeldung und Vertragsschluss
       Lehrveranstaltungen – Kurse, Seminare, Gesprächskreise,
       Arbeitsgemeinschaften, etc. – der Volkshochschule der   1.   Mit der Ankündigung von Veranstaltungen unterbreitet
       Stadt Neuss und der Alten Post (nachfolgend VHS/Kultur-  die VHS/Kulturforum Alte Post den Teilnehmer*innen ein
       forum Alte Post genannt).                 unverbindliches Veranstaltungsangebot.
                                               2.   Die Anmeldung der Teilnehmer*innen zu den Veranstal-
       § 2  Allgemeines                          tungen ist verbindlich.
       1.   An den Veranstaltungen der VHS/Kulturforum Alte Post   3.   Die Anmeldung zu Veranstaltungen der VHS/Kulturforum
        im Sinne des Weiterbildungsgesetzes des Landes NRW   Alte Post erfolgt durch die Übersendung Abgabe der
        kann grundsätzlich jede*r Erwachsene und mit Einwilli-  ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldekarte, aus der
        gung der*des gesetzliche*n Vertreter*in jede*r Jugend-  sich die belegte Veranstaltung entnehmen lässt.
        liche ab vollendetem 16. Lebensjahr - gleich welcher   4.   Bei der Belegung von Veranstaltungen im Rahmen der
        Vorbildung und welchen Berufes - teilnehmen, sofern   Wiedereinschreibung erfolgt die Anmeldung durch Unter-
        er sich für eine Lehrveranstaltung angemeldet und das   schrift auf der vorbereiteten Wiedereinschreibliste, die
        Teilnahmeentgelt entrichtet hat. Bei offenen Forderun-  den Teilnehmer*innen im laufenden Semester vorgelegt
        gen ist die Anmeldung zu weiteren Veranstaltungen erst   wird.
        nach deren Begleichung möglich. Die Zulassung zu be-
        stimmten Veranstaltungen kann von der Ablegung von   5.   Bei Online-Anmeldungen sind die dort vorgegebenen
        Prüfungen oder der Zugehörigkeit zu einer besonderen   Eingabefelder vollständig auszufüllen.
        Altersgruppe abhängig gemacht werden.  6.   Der Vertrag mit der VVHS/Kulturforum Alte Postkommt
       2.   An Veranstaltungen der VHS/Kulturforum Alte Post   jeweils zustande durch Übersendung der unterzeich-
        (Schule für Kunst und Theater – insbesondere aus-  neten Anmeldekarte bzw. Unterzeichnung der Wieder-
        bildungsbezogene Orientierung für Kinder, Jugendliche   einschreibliste bzw. Absendung der Online-Anmeldung.
        und junge Erwachsene), die nicht unter Nr. 1 fallen,   Die Teilnehmer*innen verzichten ausdrücklich auf eine
        können grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Er-  Erklärung der VHS/Kulturforum Alte Post, dass sie den
        wachsene von 4-27 Jahren teilnehmen. (vgl. Satzung § 2   Vertrag angenommen hat (es gilt § 151 BGB).
        Abs. 3)                                  Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass die in § 2
                                                 Abs. 2 beschriebene Mindestteilnahmezahl für diese
       3.   Die Lehrveranstaltungen der VHS/Kulturforum Alte Post   Lehrveranstaltung auch tatsächlich erreicht wird, eine

        finden grundsätzlich nur statt, wenn mindestens 10 Per-  geeignete Lehrkraft dafür verfügbar ist, sowie die Kapa-
        sonen an ihnen teilnehmen. Die VHS/Kulturforum Alte   zitätsgrenzen nicht überschritten werden.
        Post behält sich vor, Lehrveranstaltungen auch bei ge-
        ringerer Teilnahmestärke durchzuführen; hierauf besteht   7.   Die VHS/Kulturforum Alte Post versendet an alle für
        jedoch seitens der Interessenten kein Anspruch. Ob eine   die jeweilige Veranstaltung berücksichtigten Teilneh-
        Lehrveranstaltung durchgeführt wird, wird wegen der   mer*innen einen Teilnahmeausweis, der zur gebuchten
        erforderlichen Feststellung der Teilnahmezahl erst nach   Veranstaltung mitzubringen ist. Alle Anmelder, die aus
        Abschluss der Einschreibung entschieden.  Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt werden konnten,
                                                 erhalten eine Wartelistenbestätigung.
       4.    Anmeldungen zu Veranstaltungen der VHS/Kulturforum
        Alte Post werden nach zeitlichem Eingang bei der VHS/  § 5  Organisatorische Änderungen
        Kulturforum Alte Post bis zum Erreichen der maximalen
        Teilnahmezahl berücksichtigt.          1.   Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer*innen darauf,
                                                 dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft
       5.   Änderungen gegenüber dem Semesterprogramm blei-  durchgeführt wird.
        ben ausdrücklich vorbehalten.
                                               2.   Die VHS/Kulturforum Alte Post kann aus sachlichem
                                                 Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
       § 3  Textform                           3.   Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielswei-
                                                 se wegen Erkrankung einer Lehrkraft), kann sie nach-
       1.   Eine Anmeldung bedarf der Textform (per Brief, Telefax,   geholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin
        E-Mail oder über die Website); insbesondere haben   besteht jedoch nicht.
        anmeldende Teilnehmende unter 18 Jahren die Einwil-
                                               4.   Sofern eine Lehrkraft aus wichtigem Grund die Vertrags-
                                                 verpflichtungen nicht erfüllen kann bzw. Terminänderun-
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