Page 413 - VHS-Neuss-Programm 1-2025
P. 413
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, Anmeldende Teilnehmer unter 18 Jahren haben die Einwilli-
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Ge- gung des gesetzlichen Vertreters durch Unterschrift auf der
samtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen Anmeldekarte nachzuweisen.
entspricht. Bei Online-Anmeldungen sind die dort vorgegebenen Ein-
gabefelder vollständig auszufüllen.
Besonderer Hinweis
Ebenso bedarf die Ausübung der in den §§ 8, 9 und 10
Das Widerrufsrecht kann nicht mehr ausgeübt werden, auf geführten Rücktritts- und Kündigungsrechte – durch
wenn der Vertrag bereits zuvor voll-ständig erfüllt wurde. beide Parteien – ebenso der Schriftform, wie die Geltend-
machung der Gewährleistungsrechte des § 12 durch den
Reise- und Geschäftsbedingungen Teilnehmer.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistun-
für die Teilnahme an Tagesfahrten gen erweitern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schrift-
der Volkshochschule Neuss lichen Bestätigung durch die VHS.
§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss
– Fassung September 2014 – 1. Mit der Ankündigung von Veranstaltungen unterbreitet die
VHS den Teilnehmer*innen ein verbindliches Veranstal-
tungsangebot.
§ 1 Geltungsbereich dieser Reisebedingungen /
Geltung des BGB 2. Die Anmeldung der Teilnehmer*innen zu den Veranstal-
tungen ist verbindlich.
Diese Reise- und Geschäftsbedingungen gelten aus- 3. Die Anmeldung zu Veranstaltungen der VHS erfolgt
schließlich für Tagesfahrten und Besichtigungen, die die durch die Übersendung/ Abgabe der ausgefüllten und
Volkshochschule Neuss (nachfolgend VHS genannt) selbst unterzeichneten Anmeldekarte, aus der sich die belegte
veranstaltet. Veranstaltung entnehmen lässt.
Sie gelten nicht für Studienfahrten, die von externen Reise- 4. Bei der Belegung von Veranstaltungen im Rahmen der
veranstaltern durchgeführt werden. Es gelten dann allein Wiedereinschreibung erfolgt die Anmeldung durch Unter-
Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reisever- schrift auf der vorbereiteten Wiedereinschreibliste, die
anstalters, der im Semesterprogramm bei der betreffenden den Teilnehmer*innen im laufenden Semester vorgelegt
Studienreise abgedruckt ist. Die VHS tritt in diesen Fällen wird.
lediglich als Vermittlerin der Studienfahrten auf; ihre Tätigkeit 5. Bei Online-Anmeldungen sind die dort vorgegebenen
beschränkt sich darauf, die entsprechenden Reisen in das Eingabefelder vollständig auszufüllen.
VHS-Programm aufzunehmen und die Namen der Interes-
senten an den jeweiligen Reiseveranstalter weiterzuleiten. 6. Der Vertrag mit der VHS kommt jeweils zustande durch
Organisation und Durchführung liegen allein in den Händen Übersendung der unterzeichneten Anmeldekarte bzw.
des Reiseveranstalters. Ansprüche gegen die VHS sind dies- Absendung der Online-Anmeldung. Die Teilnehmer*in-
bezüglich ausdrücklich ausgeschlossen. nen verzichten ausdrücklich auf eine Erklärung der
Volkshochschule, dass sie den Vertrag angenommen
Soweit die nachstehenden Vorschriften nicht entgegen- hat (es gilt § 151 BGB).
stehen, finden die Bestimmungen das BGB ergänzend An-
wendung, insbesondere die des Reisevertragsrechts nach Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass die in § 2
§§ 651a ff. Abs. 2 beschriebene Mindestteilnehmerzahl für diese
Lehrveranstaltung auch tatsächlich erreicht wird und
§ 2 Allgemeines eine geeignete Lehrkraft dafür verfügbar ist.
Die Tagesfahrten der VHS finden grundsätzlich nur statt, 7. Die VHS versendet an alle für die jeweilige Veranstaltung
wenn die jeweilig festgelegte Mindestteilnahmezahl durch berücksichtigten Teilnehmer*innen einen Teilnehmeraus-
Personen ab 16 Jahren erreicht ist. Die VHS behält sich vor, weis, der zur gebuchten Veranstaltung mitzubringen ist.
Tagesfahrten auch bei geringerer Teilnehmerstärke einzu- Alle Anmelder, die aus Kapazitätsgründen nicht berück-
richten; hierauf besteht jedoch seitens der Interessenten kein sichtigt werden konnten, erhalten eine Wartelistenbestä-
Anspruch. Ob eine Tagesfahrt durchgeführt werden kann, tigung.
wird wegen der erforderlichen Feststellung der Teilnehmer-
zahl erst nach Abschluss der Einschreibung entschieden. § 5 Teilnahmeentgelt
Anmeldungen für eine Tagesfahrt werden nach zeitlichem 1. Die Teilnahmeentgelte sind im VHS-Programm bei der
Eingang bei der VHS bis zum Erreichen der maximalen Teil- jeweiligen Veranstaltung abgedruckt. Die Höhe der Teil-
nehmerzahl berücksichtigt. Wird eine Tagesfahrt abgesagt, nahmeentgelte richtet sich nach der vom Rat der Stadt
so erhalten die Interessenten rechtzeitig Nachricht. Neuss beschlossenen Entgeltordnung für die VHS der
Stadt Neuss in der jeweils gültigen Fassung.
§ 3 Schriftform 2. Die Zahlung des Teilnahmeentgelts erfolgt über das
Eine Anmeldung bedarf der Schriftform und darüber hinaus Lastschriftverfahren. Mit der Anmeldung ermächtigt der
insbesondere der Unterzeichnung der Einzugsermächtigung.
13
4
413

