Page 413 - VHS-Neuss-Programm 1-2025
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Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,   Anmeldende Teilnehmer unter 18 Jahren haben die Einwilli-
          bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Ge-  gung des gesetzlichen Vertreters durch Unterschrift auf der
          samtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen   Anmeldekarte nachzuweisen.
          entspricht.                             Bei Online-Anmeldungen sind die dort vorgegebenen Ein-
                                                  gabefelder vollständig auszufüllen.
          Besonderer Hinweis
                                                  Ebenso bedarf die Ausübung der in den §§ 8, 9 und 10
          Das Widerrufsrecht kann nicht mehr ausgeübt werden,   auf geführten Rücktritts- und Kündigungsrechte – durch
          wenn der Vertrag bereits zuvor voll-ständig erfüllt wurde.  beide Parteien – ebenso der Schriftform, wie die Geltend-
                                                  machung der Gewährleistungsrechte des § 12 durch den
          Reise- und Geschäftsbedingungen         Teilnehmer.
                                                  Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistun-
          für die Teilnahme an Tagesfahrten       gen erweitern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schrift-
          der Volkshochschule Neuss               lichen Bestätigung durch die VHS.
                                                  § 4  Anmeldung und Vertragsschluss
          – Fassung September 2014 –              1. Mit der Ankündigung von Veranstaltungen unterbreitet die
                                                    VHS den Teilnehmer*innen ein verbindliches Veranstal-
                                                    tungsangebot.
          § 1   Geltungsbereich dieser Reisebedingungen /
             Geltung des BGB                      2. Die Anmeldung der Teilnehmer*innen zu den Veranstal-
                                                    tungen ist verbindlich.
          Diese Reise- und Geschäftsbedingungen gelten aus-  3. Die Anmeldung zu Veranstaltungen der VHS erfolgt
          schließlich für Tagesfahrten und Besichtigungen, die die   durch die Übersendung/ Abgabe der ausgefüllten und
          Volkshochschule Neuss (nachfolgend VHS genannt) selbst   unterzeichneten Anmeldekarte, aus der sich die belegte
          veranstaltet.                             Veranstaltung entnehmen lässt.
          Sie gelten nicht für Studienfahrten, die von externen Reise-  4. Bei der Belegung von Veranstaltungen im Rahmen der
          veranstaltern durchgeführt werden. Es gelten dann allein   Wiedereinschreibung erfolgt die Anmeldung durch Unter-
          Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reisever-  schrift auf der vorbereiteten Wiedereinschreibliste, die
          anstalters, der im Semesterprogramm bei der betreffenden   den Teilnehmer*innen im laufenden Semester vorgelegt
          Studienreise abgedruckt ist. Die VHS tritt in diesen Fällen   wird.
          lediglich als Vermittlerin der Studienfahrten auf; ihre Tätigkeit   5. Bei Online-Anmeldungen sind die dort vorgegebenen
          beschränkt sich darauf, die entsprechenden Reisen in das   Eingabefelder vollständig auszufüllen.
          VHS-Programm aufzunehmen und die Namen der Interes-
          senten an den jeweiligen Reiseveranstalter weiterzuleiten.   6. Der Vertrag mit der VHS kommt jeweils zustande durch
          Organisation und Durchführung liegen allein in den Händen   Übersendung der unterzeichneten Anmeldekarte bzw.
          des Reiseveranstalters. Ansprüche gegen die VHS sind dies-  Absendung der Online-Anmeldung. Die Teilnehmer*in-
          bezüglich ausdrücklich ausgeschlossen.    nen verzichten ausdrücklich auf eine Erklärung der
                                                    Volkshochschule, dass sie den Vertrag angenommen
          Soweit die nachstehenden Vorschriften nicht entgegen-  hat (es gilt § 151 BGB).
          stehen, finden die Bestimmungen das BGB ergänzend An-
          wendung, insbesondere die des Reisevertragsrechts nach   Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass die in § 2
          §§ 651a ff.                               Abs. 2 beschriebene Mindestteilnehmerzahl für diese
                                                    Lehrveranstaltung auch tatsächlich erreicht wird und
          § 2  Allgemeines                          eine geeignete Lehrkraft dafür verfügbar ist.
          Die Tagesfahrten der VHS finden grundsätzlich nur statt,   7. Die VHS versendet an alle für die jeweilige Veranstaltung
          wenn die jeweilig festgelegte Mindestteilnahmezahl durch   berücksichtigten Teilnehmer*innen einen Teilnehmeraus-
          Personen ab 16 Jahren erreicht ist. Die VHS behält sich vor,   weis, der zur gebuchten Veranstaltung mitzubringen ist.
          Tagesfahrten auch bei geringerer Teilnehmerstärke einzu-  Alle Anmelder, die aus Kapazitätsgründen nicht berück-
          richten; hierauf besteht jedoch seitens der Interessenten kein   sichtigt werden konnten, erhalten eine Wartelistenbestä-
          Anspruch. Ob eine Tagesfahrt durchgeführt werden kann,   tigung.
          wird wegen der erforderlichen Feststellung der Teilnehmer-
          zahl erst nach Abschluss der Einschreibung entschieden.   § 5  Teilnahmeentgelt
          Anmeldungen für eine Tagesfahrt werden nach zeitlichem   1. Die Teilnahmeentgelte sind im VHS-Programm bei der
          Eingang bei der VHS bis zum Erreichen der maximalen Teil-  jeweiligen Veranstaltung abgedruckt. Die Höhe der Teil-
          nehmerzahl berücksichtigt. Wird eine Tagesfahrt abgesagt,   nahmeentgelte richtet sich nach der vom Rat der Stadt
          so erhalten die Interessenten rechtzeitig Nachricht.  Neuss beschlossenen Entgeltordnung für die VHS der
                                                    Stadt Neuss in der jeweils gültigen Fassung.
          § 3  Schriftform                        2. Die Zahlung des Teilnahmeentgelts erfolgt über das
          Eine Anmeldung bedarf der Schriftform und darüber hinaus   Lastschriftverfahren. Mit der Anmeldung ermächtigt der
          insbesondere der Unterzeichnung der Einzugsermächtigung.
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