Page 411 - VHS-Neuss-Programm 1-2025
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gen vorgenommen werden müssen, werden Hinweise   6.   Der*die Teilnehmer*in kann den Vertrag ferner kündigen,
           hierzu bezüglich anmeldefreier Einzelveranstaltungen in   wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen
           der örtlichen Tagespresse, bezüglich fortlaufender Ver-  organisatorischer Änderungen nach § 5 Nr. 2 unzumut-
           anstaltungen durch Bekanntgabe im Foyer des RomaN-  bar ist. In diesem Fall hat der*die Teilnehmer*in das Ent-
           Eums, Brückstr. 1 veröffentlicht.        gelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten
          5.   Bei kurzfristigen Terminänderungen bemüht sich die   anteilig zu zahlen.
           VHS/Kulturforum Alte Post, die Teilnehmer*innen per-
           sönlich zu informieren. Erreicht die VHS/Kulturforum Alte   § 8  Teilnahmeentgelt
           Post eine*n Teilnehmer*in nicht, so kann diese*r keine   1.   Die Teilnahmeentgelte sind im VHS/Kulturforum Alte
           Schadenersatzansprüche hinsichtlich seiner/ihrer Auf-  Post-Programm bei der jeweiligen Veranstaltung abge-
           wendungen bezüglich der ausgefallenen oder verscho-  druckt.
           benen Veranstaltung geltend machen.    2.   Die Höhe der Teilnahmeentgelte richtet sich nach der
                                                    vom Rat der Stadt Neuss beschlossenen Entgeltord-
          § 6  Rücktritt und Kündigung durch die VHS/Kulturfo-  nung für die VHS/Kulturforum Alte Post der Stadt Neuss
          rum Alte Post                             in der jeweils gültigen Fassung. Diese Entgeltordnung
          1.   Die VHS/Kulturforum Alte Post kann vor Veranstaltungs-  kann in ihrer jeweils gültigen Fassung u.a. in den Räum-
           beginn die beabsichtigte Veranstaltung stornieren, wenn   lichkeiten der VHS/Kulturforum Alte Post der Stadt
           sich herausstellt, dass die erforderliche Teilnahmestärke   Neuss, Brückstr. 1, und auf der Homepage www.VHS-
           nicht erreicht wird (vgl. § 2).          neuss.de eingesehen werden.
          2.   Die VHS/Kulturforum Alte Post kann außerdem vor Ver-  3.   Die Zahlung des Teilnahmeentgelts erfolgt über das
           anstaltungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten bzw.   Sepa-Lastschriftmandat. Mit der Anmeldung ermächtigt
           nach Veranstaltungsbeginn den Vertrag kündigen, wenn   der*die Teilnehmer*in die VHS/Kulturforum Alte Post alle
           die Lehrkraft derart dauerhaft erkrankt, dass er*sie den   Entgelte für eine angemeldete Veranstaltung, z.B. Kurs-
           Kurs nicht leiten kann.                  entgelt, Materialkosten etc. abzubuchen.
          3.   In beiden Fällen werden bereits gezahlte Entgelte zu-  4.   Das Teilnahmeentgelt wird nach Veranstaltungsbeginn
           rückerstattet, im Rahmen einer Kündigung jedoch nur   abgebucht. Anfallende Bankgebühren bei Rückbuchun-
           anteilsmäßig unter Berücksichtigung der bereits durch-  gen gehen zu Lasten des*der Teilnehmers*in.
           geführten Unterrichtseinheiten. Über eine Erstattung   5.   Im Ausnahmefall kann die VHS/Kulturforum Alte Post bei
           des Teilnahmeentgeltes hinausgehende Ansprüche sind   der Zahlung des Teilnahmeentgeltes vom Sepa-Last-
           ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für alle   schriftverfahren abweichen.
           Aufwendungen, die seitens der*des Teilnehmers*in im
           Zusammenhang mit der abgesetzten Lehrveranstaltung   § 9  Teilnahmebescheinigungen
           getätigt worden sind.
                                                  1.   Dem*der Teilnehmer*in wird auf Wunsch die Teilnahme
          § 7   Rücktritt/Widerruf/Kündigung        an Kursen und Seminaren bescheinigt. Voraussetzung
             durch die teilnehmende Person          für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung ist,
          1.   1.  Ein*e Teilnehmer*in kann sich – vor Veranstaltungs-  dass das Teilnahmeentgelt vollständig an die VHS/
                                                    Kulturforum Alte Post entrichtet worden ist, eine regel-
           beginn durch Rücktritt, nach Veranstaltungsbeginn durch   mäßige Teilnahme (80 %) an den Veranstaltungen
           Kündigung – nach den folgenden Bestimmungen und im   stattgefunden hat und die Veranstaltung nicht länger als
           Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von dem Vertrag   zehn Jahre zurückliegt.
           lösen.
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          2.  Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.  ten zu beantragen.
          3.   Der*die Teilnehmer*in hat einen Anspruch auf Befreiung
           von der Entgeltpflicht oder Erstattung des Teilnahmeent-  § 10   Hausordnung
           geltes, wenn der VHS/KULTURFORUM ALTE POST die   Verhalten in den Unterrichtsräumen
           vertragsbeendende Rücktrittserklärung 14 Tage vor dem
           ersten Veranstaltungstermin zugeht.      Die Volkshochschule/Kulturforum Alte Post ist in der
                                                  Regel Gast in den verschiedenen Veranstaltungsstätten. Es
          4.   Steht der teilnehmenden Person ein gesetzliches Wider-
           rufsrecht zu und geht die Widerrufserklärung innerhalb   gelten deshalb die dort bestehenden Hausordnungen. In
           der Widerrufsfrist – aber nach dem ersten Termin – zu,   allen Unterrichtsräumen und -gebäuden ist das Rauchen
           so richtet sich der Wertersatz für die bis zum Zugang   untersagt, es sei denn, Raucherzonen sind ausdrücklich
           bereits stattgefundenen Termine nach den gesetzlichen   ausgewiesen. Das Inventar ist pfleglich zu behandeln. Wirt-
           Vorschriften.                          schaftliche Werbung ist in den Veranstaltungen der VHS/
                                                  Kulturforum Alte Post nicht gestattet.
          5.   Bei einem nicht fristgerechten Rücktritt im Sinne von
           Nr. 3 bzw. einer Kündigung bleibt der*die Teilnehmer*in   § 11   Kündigung der VHS/Kulturforum Alte Post
           zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes verpflichtet; die   wegen ungebührlichen Verhaltens
           VHS/KULTURFORUM ALTE POST muss sich jedoch   1.   Die VHS/Kulturforum Alte Post kann solchen Teilneh-
           das anrechnen lassen, was sie in diesem Fall an Auf-  mer*innen kündigen und sie von den Veranstaltungen
           wendungen erspart.
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